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UNSERE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Stand 01.01.2010
1. Die Anmeldung kann schriftlich, telefonisch oder persönlich
erfolgen. Sie wird
von Wildwassersport Lechtal - Fun Rafting telefonisch, schriftlich oder
persönlich
bestätigt und ist somit verbindlich. Wenn nicht anders
vereinbart, wird nach
erfolgter Buchung eine 50%-Anzahlung auf das Konto von Wildwassersport
Lechtal
- Fun Rafting 210.583 bei der Raiffeisenbank Oberlechtal, Bankleitzahl
36220,
Swift-Code für EU-Überweisungen: IBAN AT02 3622 0000
00 21 0583 / BIC
RZTIAT22220 fällig. Die restlichen 50% sind so zu
Überweisen, dass Sie bei
Tourantritt auf oben genanntem Konto eingelangt sind
(EU-Überweisungen haben
eine Bearbeitungszeit bis zu 5 Bankwerktage).
2. Stornoregelungen:
| bis zum 30.Tag vor der Tour |
10% |
| vom 29.-21.Tag vor der Tour |
25% |
| vom 20.-10.Tag vor der Tour |
45% |
| ab dem 9.Tag bis 72 Std. vor Tourbeginn |
65% |
| ab 72 Std. bis Tourantritt |
85% |
| bei Nichtantritt der Tour |
100% |
3. Die genauen Leistungen sind dem Programm und der Detailinformation
zu
entnehmen. Es können auch Einzelpersonen buchen. Eine
Terminkoordination mit
weiteren Einzel- oder Gruppenbuchungen ist möglich.
4. Jeder Gast sichert zu, die für die ausgewählte
Tour
notwendigen psychischen und
physischen Voraussetzungen, die im Katalog, in der Detailausschreibung
und in
den Geschäftsbedingungen angeführt werden,
mitzubringen.
5. Durch Medikamente, Alkohol oder Drogen beeinträchtigte
Personen sind von der
Tour ausgeschlossen. Dies gilt auch für körperlich
und geistig für die Ausübung
der Rafting-, Canyoning und Canadiertouren ungeeignete Personen.
6. Jeder Teilnehmer an Touren von Wildwassersport Lechtal - Fun Rafting
ist sich
darüber im Klaren, dass sie sich an einer
Abenteueraktivität beteiligt, die
nicht den Komfort und die Sicherheit einer üblichen
Pauschalreise bieten kann.
Touren von Wildwassersport Lechtal - Fun Rafting werden von
geprüften
Tourleitern geführt. Die Ausrüstung entspricht den
neuesten
Sicherheitsnormen. Sämtliche Touren sind genau geplant und
vorbereitet. Vor
jeder Tour wird eine Einführung vom Tourenleiter erteilt. Die
Risiken sind aber
vielfältig und daher nicht gänzlich
auszuschließen. Die Haftung für alle
Schäden und Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund
gegenüber Wildwassersport
Lechtal - Fun Rafting und den Tourenleitern wird auf
Fahrlässigkeit und Vorsatz
beschränkt. Wildwassersport Lechtal - Fun Rafting
haftet nicht für
Schäden, die aus Aktivitäten erfolgt sind, die
über das gebuchte Programm
hinausgehen. Bei Verbrauchergeschäften im Sinne des
Konsumentenschutzgesetztes
gilt dies nur insoweit, als diese Schäden keine
Personenschäden betreffen.
7. Der Gast hat sämtliche Sicherheitsanweisungen des
Tourenleiters / Tourführers
zu befolgen und an der Tour aktiv mitzuwirken. Die Teilnehmer einer
Tour müssen
sich gegenseitig unterstützen.
8. Der Tourenleiter ist berechtigt Gäste, die gegen unsere
Geschäftsbedingungen
verstoßen, insbesondere die für die Tour notwendigen
Voraussetzungen nicht
aufbringen, von der Tour auszuschließen bzw. die Tour
abzubrechen. Dem
Tourenleiter bleibt es vorbehalten, das Tourenprogramm wegen
unvorhergesehener
Umstände, die die Sicherheit der Gäste
gefährden können (zum Beispiel zu hoher
Wasserstand, Wetterumsturz, unzureichende Fähigkeiten der
Teilnehmer, usw.),
abzuändern, zu erweitern, abzubrechen oder
einzuschränken.
Wildwassersport Lechtal - Fun
Rafting ist berechtigt bei Vorliegen derartiger Umstände vom
Vertrag
zurückzutreten.
9. Verletzungen und Schäden sind dem Tourenleiter
unverzüglich zu melden.
10. Die zeitliche Dauer einer Tour lässt sich nicht immer
genau
vorausbestimmen.
Angeführte Zeiten gelten nur als Richtwert. Wildwassersport
Lechtal - Fun
Rafting übernimmt keine Gewähr für die
Einhaltung dieser Richtzeiten.
11. Zum Teil erfolgt die An- und Abreise zu den Tourengebieten mit
privaten
Kraftfahrzeugen. Diese Transporte sind nicht Teil unseres Programms von
Wildwassersport Lechtal - Fun Rafting. Wir übernehmen daher
keinerlei Haftung
für Unfälle und Schäden, die dabei
entstehen.
12. Es gilt österreichisches Recht (ausgenommen IPRG und
UN-Kaufrecht).
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Bezirksgericht Reutte.
Für Konsumenten gilt
der Gerichtsstand gemäß § 104 JN.
13. Preis- oder Programmänderungen und Druckfehlerkorrekturen werden vorbehalten.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen:
Ist oder wird eine der Bestimmungen des Reisevertrages ganz oder
teilweise unwirksam, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten
Reisevertrages zur Folge. Wir sind vielmehr berechtigt, die unwirksame
Bestimmung durch diejenige zulässige Regelung zu ersetzen, die dem
Zweck der unwirksamen Bestimmung am weitgehendsten entspricht.
Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung:
Alle Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung
der Reise haben Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehner
Beendigung der Reise gegenüber uns geltend zu machen.
Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche geltend machen,
wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden
sind. Alle Ihre Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren in 6
Monaten.
Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag
nach enden sollte. Haben Sie solche Ansprüche geltend gemacht, so
ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir die
Ansprüche schriftlich zurückweisen.
14. Die Punkte 1.-13. gelten für alle Wildwassersport Lechtal
-
Fun Rafting Touren.
Für die nachfolgend angeführten Touren gelten die
jeweiligen besonderen
Bedingungen zusätzlich.
Besondere
Bedingungen für "Wildwassersport Lechtal - Fun
Rafting" Raftingtouren:
15. Die Beförderung setzt ausreichende Schwimmkenntnisse im
fließenden Gewässer
voraus.
16. Die Beförderung von Kindern unter 6 Jahren ist nicht
gestattet. Kinder zwischen
6 und 15 Jahren werden nur in Begleitung einer mindestens 18 Jahre
alten,
geeigneten Aufsichtsperson befördert. Auf dem Lech gilt, pro
fünf Kinder eine
geeignete, mindestens 18-jährige Aufsichtsperson. Auf dem Inn
ist eine
Beförderung erst ab dem vollendeten 12. Lebensjahr erlaubt.
17. Während der Fahrt hat der Fahrgast dafür Sorge zu
tragen, dass der Kinnriemen
des Helmes und die Schwimmwestenverschlüsse geschlossen sind.
Jeder Teilnehmer
hat darauf zu achten, dass er die für die Tour notwendige
Ausrüstung mitführt.
Der Tourenleiter hat das Recht, den Teilnehmer bei
unvollständiger Ausrüstung -
wenn dieser Umstand auf eine Nachlässigkeit des Teilnehmers
zurückzuführen ist
- von der Tour auszuschließen.
18. Das Rauchen und Lärmen während der Fahrt ist
verboten.
19. Für mutwillige Beschädigungen von Booten und
Ausrüstung haftet der Fahrgast.
20. Der Fahrgast ist verpflichtet bei der Beförderung des
Bootes
und der Ausrüstung
vom und zum Transportfahrzeug mitzuwirken.
21. Es obliegt der Eigenverantwortung des Fahrgasts, beim Ein- und
Aussteigen in
das und aus dem Boot besondere Vorsicht anzuwenden, weil mit Untiefen,
rutschigen Steinen, unterschiedlichen
Strömungsverhältnissen und einem
Fortbewegen des Bootes zu rechnen ist, wodurch erhöhte
Verletzungsgefahr
besteht.
Beförderungsbedingungen
für "Wildwassersport Lechtal
- Fun Rafting" Canadiertouren:
22. Neben den Punkten 1-20 gelten für diese Touren folgende
Punkte
als zusätzlich
als vereinbart.
23. Jeder Fahrgast hat darauf zu achten, dass die gesamte Gruppe immer
Blickkontakt
zueinander hat. Gegebenenfalls ist an geeigneter Stelle anzuhalten um
den
Blickkontakt wieder herzustellen.
24. Uferbereiche mit ins Wasser hängenden Bäumen und
Sträuchern sind zu meiden.
25. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei diesen
Touren kein
Bootsführer von Wildwassersport Lechtal - Fun Rafting im Boot
mitfährt. Es
erfolgt die Einschulung und die Begleitung der Gruppe mit einem eigenen
Boot am
Fluss durch den Bootsführer von Wildwassersport Lechtal - Fun
Rafting. Die
Teilnehmer müssen ihr Boot eigenverantwortlich steuern und
eventuellen
Gefahrenstellen ausweichen.
Wildwassersport Lechtal - Fun Rafting übernimmt keine Haftung
für Schäden und
Ansprüche die bei solchen Touren entstehen.
Besondere
Bedingungen für "Wildwassersport Lechtal - Fun
Rafting" Canyoningtouren:
26. Die Begehung eines Canyon erfolgt größtenteils
im
weglosen Gelände, wo auch mit
besonders rutschigen Passagen zu rechnen ist. Es muss daher mit dem
jederzeitigen Ausrutschen gerechnet werden. Daher hat sich jeder
Teilnehmer
besonders umsichtig und vorsichtig zu bewegen. Der Tourenleiter zeigt,
wie man
sich bewegen muss.
27. Alle absturzgefährdeten Bereiche dürfen nur
gesichert
und unter Aufsicht des
Canyoningführers begangen werden. In einer Schlucht ist mit
Steinschlaggefahr zu
rechnen.
28. Jeder Teilnehmer hat darauf zu achten, dass der Blickkontakt zu den
übrigen
Teilnehmern und dem Canyoningführer nicht abreißt.
29. Bei einer Canyoningtour wird eine besondere Ausrüstung
verwendet. Jeder
Teilnehmer erhält vor und laufend während der Tour
eine genaue Einschulung in
den Umgang mit dieser Ausrüstung. Diese Ausrüstung
ist besonders umsichtig und
vorsichtig zu handhaben.
30. Nur nach ausdrücklicher Erlaubnis des
Canyoningführers darf gesprungen werden,
wobei den Anweisungen genau Folge zu leisten ist. In den Wasserbecken
ist zudem
mit unterschiedlichen Wassertiefen zu rechnen, weshalb nur in den vom
Canyoningführer bezeichneten Teil gesprungen werden darf.
Sollte dies aus der Einschätzung des Gastes nicht
möglich sein, so ist dies dem
Canyoningführer mitzuteilen, wobei dieser dazu verpflichtet
ist, alternative
Möglichkeiten für die sichere Überwindung
der Höhendifferenz zu finden. Jeder
Teilnehmer hat selbst darauf zu achten, dass er eine sichere,
rutschfreie
Absprungstelle wählt und die Hände beim Sprung eng an
den Körper presst und nur
mit den Beinen voran springt.
Es ist grundsätzlich damit zu rechnen, dass mit den Beinen der
Grund berührt
wird, weshalb der Sprung mit den Beinen abgefangen werden muss.
Rutschen im
Flussbett hat in zurückgelehnter Körperhaltung, mit
vorgeneigtem Kopf und
verschränkten Händen zu erfolgen. Von jedem
Teilnehmer sind knöchelhohe Schuhe
mit rutschfester Sohle, die zum Gehen im weglosen Gelände
geeignet sind, selbst
mitzubringen.
31. Jeder Gast hat darauf zu achten, dass der Gurt, der Helm und der
Karabiner
immer sicher geschlossen sind. Unregelmäßigkeiten
sind sofort dem
Canyoningführer mitzuteilen. Jeder Teilnehmer hat auf andere
Teilnehmer
Rücksicht zu nehmen und auf Anordnung des
Canyoningführer diesem vertretbare
Hilfestellung zu geben.
Besondere
Bedingungen für "Wildwassersport Lechtal - Fun
Rafting" Verleihausrüstung:
32. Unternehmungen mit Verleihausrüstung von Wildwassersport
Lechtal - Fun Rafting
erfolgen ohne Tourenleiter. Die Unternehmungen erfolgen daher auf
eigene
Gefahr. Für Schäden wird keine Haftung
übernommen.
33. Für Schäden, die bei
der verliehenen Ausrüstung von Wildwassersport Lechtal - Fun
Rafting
aufgetreten sind, hat der Mieter zu haften
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